Wer genehmigt eine Anbauvereinigung?
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilt eine Landesbehörde — welche, hängt vom Bundesland ab. Wir haben alle 16 recherchiert. Wähle Dein Bundesland für die zuständige Stelle, die öffentlichen Kontaktdaten und den Weg zum Antrag.
Für jedes Bundesland recherchiert und in HerbTrack hinterlegt — Dein Antrag landet bei der richtigen Stelle, nicht im Behörden-Dschungel.
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Freiburg
Freiburg i. Br.
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Bayern
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Erlangen
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Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Berlin
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Brandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Potsdam
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Bremen
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Bremen
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Hamburg
Bezirksamt Altona · Fachamt Verbraucherschutz
Hamburg
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Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Darmstadt
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Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Rostock
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Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Oldenburg
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Nordrhein-Westfalen
5 Bezirksregierungen — zuständig nach Vereinssitz
DüsseldorfKölnMünsterDetmoldArnsberg
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Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Mainz
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Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Saarbrücken
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Sachsen
Landesdirektion Sachsen
Chemnitz
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Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz
Halle (Saale)
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Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein
Neumünster
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Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Jena
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Stand 06/2026, gegen offizielle Quellen recherchiert · ohne Gewähr.